Die Stadt Münster erhebt seit dem 1. Juli 2016 eine Beherbergungsteuer
für alle privat veranlassten Übernachtungen. Sie beträgt 4,5 % des
Übernachtungspreises (inkl. 7% Umsatzsteuer).
Ausgenommen von der Steuer sind Übernachtungen, die aus beruflichen,
geschäftlichen und dienstlichen Gründen oder zu Bildungszwecken
(Aus-, Fort- und Weiterbildung etc.) erfolgen.
Die Beherbergungssteuer ist in den genannten Raten noch nicht enthalten
und wird vor Ort zusätzlich in Rechnung gestellt. Wenn Sie aus privaten
Gründen reisen, sind wir verpflichtet die Beherbergungssteuer bei Zahlung
der Hotelrechnung einzuziehen und an die Stadt abzuführen.
Wenn Sie aus beruflichen Gründen reisen, müssen Sie einen Nachweis abgeben.
Sie erhalten dafür von uns bei Anreise ein Formular, oder wir senden Ihnen dieses
vorab per E-Mail/Fax zu.
Wird der Nachweis nicht vorgelegt oder verweigert, sind wir verpflichtet die
Steuer einzubehalten, anzumelden und abzuführen. Als Übernachtungsgast haben
Sie die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Abgabe der
Steueranmeldung uns den Nachweis nachzureichen.